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UNECE R155/R156: Was Werkstätten wissen müssen

05. Juli 2026UNECE · Regulatorik

UNECE R155 und R156 klingen zunächst nach reinem Hersteller-Papierkram — betreffen in der Praxis aber zunehmend auch Werkstätten, Prüforganisationen und alle, die diagnostisch oder codierend in moderne Fahrzeuge eingreifen.

R155 — Cybersecurity Management (CSMS)

R155 verpflichtet Hersteller zu einem durchgängigen Cybersecurity-Management über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus. Für die Werkstattpraxis bedeutet das: Diagnose- und Programmierzugriffe sind zunehmend an Berechtigungskonzepte wie SFD/SFD2 gekoppelt, und unautorisierte Eingriffe sind nicht nur unerwünscht, sondern regulatorisch relevant.

R156 — Software-Update-Management (SUMS)

R156 regelt, wie Software-Updates von Steuergeräten sicher und nachvollziehbar durchgeführt werden — inklusive Over-the-Air-Updates. Für Werkstätten heißt das: Wer Steuergeräte-Software flasht oder anpasst, bewegt sich in einem Rahmen, der zunehmend dokumentiert und nachweisbar sein muss.

Was das konkret für den Werkstattalltag bedeutet

  • Diagnose- und Programmierarbeiten sollten über zertifizierte, nachvollziehbare Zugangswege erfolgen
  • Dokumentation von Steuergeräte-Änderungen wird wichtiger als reine Erledigung der Aufgabe
  • Wer mit Nachrüstungen oder Steuergeräte-Tausch zu tun hat, sollte Typgenehmigungsrelevanz frühzeitig mitdenken

Die Einordnung dieser Anforderungen für den eigenen Werkstattbetrieb ist Teil meiner Regulatorik-Beratung und meiner UNECE-Schulungen.

© Nils Wiesmann
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